Raumplanung gemeinsam denken
Beitrag von Florian Meier, Bürgermeister Vaduz
Die Kritik der Gemeinden muss ernst genommen werden. Schliesslich ist der Landesrichtplan ein zentrales Verwaltungsinstrument und soll die räumliche Entwicklung Liechtensteins über einen Zeitraum von rund 25 Jahren prägen. Dabei geht es nicht darum, die Notwendigkeit einer übergeordneten Raumplanung infrage zu stellen. Gerade in einem kleinen Land müssen die unterschiedlichen Ansprüche an den begrenzten Raum bestmöglich aufeinander abgestimmt werden. Die Stellungnahmen der Gemeinden und der Vorsteherkonferenz deuten jedoch darauf hin, dass zwischen den formulierten Zielen und der kommunalen Praxis noch Reibungsflächen bestehen.
Fragen wirft dabei die Kritik am bisherigen Einbezug auf. Wenn sich die Gemeinden geschlossen zu Wort melden, muss im weiteren Prozess gewährleistet sein, dass diese sowie alle relevanten Ämter und Behörden eng eingebunden und ihre Anliegen berücksichtigt werden. Eine erfolgreiche Raumplanung für die nächsten Jahrzehnte gelingt nur in echter Partnerschaft auf Augenhöhe.
Die Beschlussfassung über den Landesrichtplan obliegt der Regierung. Die Festlegungen sind behördenverbindlich und haben direkte Auswirkungen auf die Gemeinden, die Bevölkerung, die Landschaft und die Wirtschaft unseres Landes. Eine erneute Konsultierung der Gemeinden vor der definitiven Beschlussfassung halte ich deshalb für sinnvoll. Diese stellt die Zuständigkeit der Regierung nicht infrage, schafft jedoch Transparenz und sorgt für die notwendige breite politische Abstützung.
